Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BRAXXTON Hoch- & Tiefbau GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Bauleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den dieser beigefügten Unterlagen (Pläne, Leistungsverzeichnisse, technische Beschreibungen etc.).
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle technischen Fragen geklärt sind, der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse verlängern die Lieferzeit entsprechend.
§ 6 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Bauleistungen an Bauwerken und 2 Jahre für andere Leistungen.
Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme, soweit nicht längere gesetzliche Fristen gelten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Musterstadt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024

